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   BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14   

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https://dejure.org/2014,42746
BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,42746)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,42746)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2014 - 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,42746)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG
    Kompetenzstreit innerhalb des Bundesgerichtshofs (Vorlage an das Präsidium des BGH; Abgabe einer Strafsache 2 StR 105/14 nach Beginn der Revisionshauptverhandlung; Auslegung des Geschäftsverteilungsplans)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 21e GVG

  • Wolters Kluwer

    Entscheid eines Zuständigkeitsstreits durch das Präsidium des Gerichts; Beruhen der Zuständigkeit streitender Spruchkörper allein auf dem Geschäftsverteilungsplan

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheid eines Zuständigkeitsstreits durch das Präsidium des Gerichts; Beruhen der Zuständigkeit streitender Spruchkörper allein auf dem Geschäftsverteilungsplan

  • rechtsportal.de

    GVG § 21e
    Entscheid eines Zuständigkeitsstreits durch das Präsidium des Gerichts; Beruhen der Zuständigkeit streitender Spruchkörper allein auf dem Geschäftsverteilungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-1/14

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Abgabe des Revisionsverfahrens an einen

    Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14
    Der 4. Strafsenat hält sich für die Entscheidung über die ihm vom 2. Strafsenat zur Übernahme vorgelegte Strafsache 2 StR 104/14 für unzuständig.

    Mit Beschluss vom 23. Juli 2013 hat der 2. Strafsenat die bei ihm unter dem Az. 2 StR 104/14 anhängig gewordene Strafsache zuständigkeitshalber an den 4. Strafsenat abgegeben.

    Der 4. Strafsenat hält an seiner Auffassung fest, wonach eine Abgabe der Strafsache 2 StR 104/14 durch den 2. Strafsenat an ihn nach Beginn der Revisionshauptverhandlung gemäß Buchstabe A. Nr. VI. 1. a) Satz 1 des Geschäftsverteilungsplans des Bundesgerichtshofs nicht mehr möglich war.

  • BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99

    Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer

    Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14
    Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.).
  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14
    Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.).
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

    Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14
    Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.).
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75

    Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des

    Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14
    Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.).
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